Edle Tropfen zu jedem Anlass – Wissenswertes rund um Schaumwein, Wein und Aperitif

Zu einem guten Essen gehört das passende Getränk. Von Tafelwasser über Mischgetränke bis hin zu einer großen Auswahl an alkoholischen Getränken steht Genießern die volle Vielfalt zur Verfügung.

Wer sich zum Essen gerne einen guten Tropfen schmecken lässt, steht oft etwas ratlos vor den gut gefüllten Weinregalen im Handel. Welches Erzeugnis eignet sich als Aperitif? Welcher Wein unterstreicht den feinen Geschmack der Speisen besonders gut? Oder ist ein Schaumwein die bessere Wahl?

Wir müssen nicht gleich zum Sommelier werden, um einen guten Schluck zum Essen auswählen zu können. Wer sich ein bisschen mit den feinen Unterschieden und Variationen beschäftigt, kann sogar als Nichtkenner richtig guten Champagner kaufen. Der persönliche Geschmack und ein paar wissenswerte Details rund um alkoholische Begleiter zum Diner reichen schon aus, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Wissenswertes rund um Schaumwein

Wenn es um die edleren Tropfen geht, ist nicht nur die Sortenvielfalt beeindrucken. Schon die Begrifflichkeiten können verwirrend sein und so mancher Einsteiger tut sich beim Einkauf schwer damit, sich im Namensdschungel rund um Wein, Schaumwein, Perlwein, Sekt und Champagner zurechtzufinden. Der Unterschied wird durch die Entstehung des Getränks geprägt und ist gar nicht so kompliziert:

Mit diesen grundlegenden Unterscheidungen wird es schon leichter, dem Sommelier im Restaurant oder dem Verkäufer im Weinfachhandel zu folgen. Der Weinkenner unterscheidet allerdings noch feinere Kategorien, wobei es vor allem auf Faktoren wie die verarbeiteten Traubensorten und das Weinanbaugebiet ankommt.

WEIN:

Als Wein wird vergorener Traubenmost bezeichnet. Er zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Kohlensäure während des Gärungsprozesses zu großen Teilen verflüchtigt.

PERLWEIN:

Perlwein wird ebenfalls aus vergorenem Traubenmost hergestellt. Diese Weinvariante ist leicht schäumend, weil beim Gärungsprozess natürliche Gärungs-Kohlensäure entsteht. Diese kann zur Erhöhung des Kohlensäuregehaltes während des Gärungsprozesses oder nachträglich zugesetzt werden.

Nach dem deutschen Lebensmittelrecht dürfen nur Getränke als Perlwein deklariert werden, die einen Flaschendruck von 2,5 Bar nicht überschreiten. Der beliebte Prosecco aus Italien kann je nach Kohlensäuregehalt sowohl ein Perlwein als auch ein Schaumwein sein.

SCHAUMWEIN:

Als Schaumwein wird das Produkt bezeichnet, das nach einem ersten und zweiten Gärungsprozess gewonnen wird. Bei der Herstellung darf Gärungs-Kohlensäure zugesetzt werden. Nach dem deutschen Lebensmittelrecht muss Schaumwein einen Flaschendruck von mindestens 3 Bar aufweisen, um als solcher deklariert werden zu dürfen. Zu den Schaumweinen zählen Champagner, Sekt, Spumante, Crémant und Cava.

SEKT:

Sekt wird ebenfalls in einem ersten und zweiten Gärungsprozess gewonnen, allerdings dürfen nur Qualitätserzeugnisse als Sekt deklariert werden. Der Zusatz von Gärungs-Kohlensäure ist bei der Sektherstellung nicht erlaubt.

Diese Unterscheidungen sind für die Wahl des passenden Tröpfchens wissenswert:

1. Champagner

Er gilt als die Crème de la Crème der alkoholischen Getränke. Champagner ist ein edler Schaumwein, der im 17. Jahrhundert in der Champagne entstanden ist. Beabsichtigt war die Entwicklung dieses moussierenden Schaumweines nicht, sein Erfolg ist seither aber ungebrochen.

Noch heute werden die Grundvoraussetzungen dafür, was als Champagner deklariert werden darf, von den Winzern der Champagne festgelegt. Dabei geht es vor allem darum, welche Trauben für den Champagner verwendet werden dürfen, welche Anbaugebiete in Frage kommen und wo und in welchem Herstellungsverfahren das Endprodukt entstehen darf.

Seit seiner Entstehung wurden die Grenzen für den Qualitätsschaumwein immer enger gesteckt, weshalb nur besondere Tropfen die Bezeichnung Champagner auf dem Etikett tragen dürfen.

2. Prosecco

Das italienische Kultgetränk überrascht mit seiner großen Vielfalt. Unter der Bezeichnung Prosecco sind sowohl Schaumweine als auch Perlweine und Stillweine zu finden. Die italienische Bezeichnung für Schaumwein lautet „Spumante“, Perlweine werden in Bella Italia „Frizzante“ genannt.

Die Definition des Prosecco wird seit Juli 2009 ausschließlich am Anbaugebiet festgemacht, das in der norditalienischen Region Venetien liegt. Prosecco war bis zum 31. Dezember 2009 der Name einer Rebsorte, die Weißwein hervorbrachte. Ursprünglich durften deshalb nur Erzeugnisse aus dieser Rebsorte als Prosecco bezeichnet werden.

Erst ein Dekret des italienischen Landwirtschaftsministers sorgte dafür, dass unterschiedliche Rebsorten verwendet werden dürfen, dafür aber das Anbaugebiet eingegrenzt wurde.

Der Name „Prosecco“ erinnert zwar an das italienische Adjektiv „secco“, das „trocken“ bedeutet, auf die Geschmacksrichtung des Rebensaftes lässt sich daraus aber nicht schließen. Der beliebte Prosecco ist keinesfalls ein trockener Tropfen.

3. Crémant und Winzersekt: Edle Schaumweine aus Deutschland

Was der Champagner für Frankreich sind Winzersekte und Crémant für deutsche Winzer. Diese Qualitätsprodukte sind ebenso edle Tropfen wie der Champagner und unterliegen ebenso strengen Auflagen. Ein Winzersekt oder Crémant muss zu 100 Prozent aus den eigenen Trauben des Winzers hergestellt werden. Es gilt das absolute Reinheitsgebot.

Das Endprodukt entsteht in zwei Gärungsprozessen, wobei der zweit Gärungsprozess, ähnlich wie beim Champagner, in dickwandigen Flaschen erfolgt. Der spezifische Geschmack, den jeder Winzersekt und Crémant hat, entsteht nach dem zweiten Gärungsprozess durch die Zugabe einer besonderen Mischung aus Hefe, Zucker und Wein.

Nach der Zugabe der Hefe lagern die Qualitätsweine noch mindestens neun Monate lang, bevor sie ausgeschenkt werden. Besonders hochwertige Varianten des Winzersektes lagern sogar über Jahre, bis ihr besonderes Aroma vollständig ausgereift ist.

Eine Unterscheidung zwischen Crémant und Winzersekt erfolgt über die Herstellungsvorgaben. So muss die Traubenlese für den Crémant von Hand erfolgen. Aus 150 kg Trauben darf eine Mostausbeute von maximal 100 Litern gewonnen werden. Außerdem darf der Restzuckergehalt beim Crémant bei maximal 50 g/l liegen.

Einen Winzersekt oder Crémant können nicht nur Sommeliers an der Bezeichnung auf dem Etikett erkennen. Dort steht die Definition „Sekt b. A.“ (b. A. steht für bestimmter Anbaugebiete). Die zusätzliche Bezeichnung als „Crémant“ erfolgt immer unter Ergänzung des jeweiligen Anbaugebietes, das vor oder nach dem Begriff „Crémant“ eingefügt werden darf.

4. Cava: Schaumweine aus Spanien

Die Bezeichnung „Cava“ steht für Qualitätsschaumweine aus Spanien, die dort seit dem 19. Jahrhundert vor allem in der Region Penèdes angebaut und gewonnen werden. Die edlen Tropfen reifen in Kellern, die in Spanien traditionell unterirdisch angelegt werden.

Aus dieser Tradition im Herstellungsprozess leitet sich der international bekannte Begriff „Cava“ ab. Ursprünglich wurden die Schaumweine aus Spanien Champána genannt, im Katalanischen auch Xampàn.

Um die Unterscheidung zum französischen Champagner klarer zu gestalten, wurde die Bezeichnung mit dem Beitritt Spaniens in die Europäische Gemeinschaft im Jahr 1986 in das noch heute gültige „Cava“ umgewandelt.

Die spanischen Schaumweine werden nach bestimmten Qualitätskriterien in drei Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Diese Weine reifen nach Zugabe der Hefe mindestens 9 Monate.
  • Kategorie 2: Diese Weine reifen mindestens 18 Monate und dürfen anschließend als Reserva deklariert werden.
  • Kategorie 3: Diese Weine reifen mindestens 30 Monate und dürfen anschließend als Gran Reserva deklariert werden.

Wie der Geschmack deklariert wird

Der persönliche Geschmack sollte im Vordergrund stehen, wenn die Wahl auf die passende Ergänzung zum Essen fällt. Das beste Gespür für eine Weinvariation lässt sich bei einer Weinprobe entwickeln. Aber auch die Bezeichnungen auf dem Etikett sind ein guter Anhaltspunkt für den Geschmack, mit dem ein Tropfen den Gaumen verwöhnt.

Das Deutsche Weininstitut unterscheidet diese Geschmacksangaben:

Geschmacksangabe Zulässiger Gehalt an Restzucker

brut natur, naturherb unter 3 g/l
extra brut, extra herb zwischen 0 und 6 g/l
brut, herb unter 12 g/l
extra trocken, extra dry zwischen 12 und 17 g/l
trocken, dry, secco, asciutto zwischen 17 und 32 g/l
halbtrocken, medium dry demi-sec, aboccato zwischen 32 und 50 g/l
mild, sweet, doux, dolce über 50g/l

Eine Toleranz von 3 g/l bei der Geschmacksangabe wird eingeräumt.

(Quelle: https://www.deutscheweine.de)

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